
Einsteiger · Kapitel 4 von 8
Hausratversicherung & Smart Home: Was gilt?
Smarte Türschlösser, Alarmanlagen und Kameras – aber was passiert, wenn etwas gestohlen oder beschädigt wird? Und bringt eine zertifizierte Alarmanlage wirklich Prämienrabatt? Hier kommen die Antworten.
Das Wichtigste in Kürze
3 Kernaussagen für Schnellleser
Smarte Geräte gelten versicherungsrechtlich als normaler Hausrat – aber bei Alarmanlagen lohnt es sich genauer hinzuschauen. Nur VdS-zertifizierte Anlagen bringen echten Prämienrabatt; Consumer-Produkte wie Ring oder Arlo erfüllen diese Norm meist nicht. Vier Fragen, die du deiner Versicherung beim Abschluss stellen solltest, findest du im Artikel.
- Smart Home & Hausratversicherung: Smarte Geräte sind Hausrat – aber Alarmanlagen mit VdS-Zertifikat bringen echten Prämienrabatt.
- Selbstmontierte Consumer-Anlagen (Ring, Arlo, Eufy) erfüllen die VdS-/EN-50131-Norm meist nicht – kein Zertifikat, kein Rabatt.
- Konkrete Checkliste: 4 Fragen, die du deiner Versicherung beim Abschluss stellen solltest.
Sind Smart-Home-Geräte über die Hausratversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich ja: Die Hausratversicherung schützt alle Gegenstände im Haushalt – dazu zählen auch Smart-Home-Geräte. Smarte Steckdosen, Kameras, Hubs und Thermostate sind als „elektrische Geräte" oder als fest installiertes Zubehör (bei festem Einbau) abgedeckt, sofern der Schaden durch einen versicherten Auslöser entstand: Einbruch, Leitungswasser, Feuer oder Sturm.
Wichtig: Dein eigenes Verschulden (z. B. du lässt das Gerät fallen) ist nicht gedeckt. Dafür gibt es eine Zusatzversicherung für Missgeschicke (Elektronik-Zusatz), die aber gesondert abgeschlossen werden muss.
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Günstige Smart-Home-Geräte wie smarte Glühbirnen oder Steckdosen kosten oft unter 20 Euro – einzeln selten relevant. Aber ein vollständig ausgestattetes Smart Home kann leicht 500 bis 2.000 Euro an Hardware umfassen. Achte darauf, dass deine Versicherungssumme diese Geräte einschließt.
Einbruchsschutz-Bonus: Wann gibt es Prämienrabatt?
Viele Versicherer gewähren Prämienrabatt für zertifizierte Alarmanlagen. Das entscheidende Stichwort ist VdS-Zertifizierung (VdS Schadenverhütung GmbH – Prüf- und Zertifizierungsstelle für Sicherheitstechnik; historisch aus dem Umfeld der deutschen Versicherer entstanden) in Kombination mit der Norm EN 50131 Grad 2 (= europäische Norm für Alarmanlagen; Grad 2 entspricht mittlerem Einbruchsrisiko). Orientierung bieten u. a. Hinweise der Verbraucherzentrale(öffnet in neuem Tab) und Brancheninformationen des GDV(öffnet in neuem Tab). Diese Anforderungen erfüllen Consumer-Produkte aus dem Baumarkt oder Amazon in der Regel nicht.
- VdS-zertifiziert + EN 50131 Grad 2: Profi-Anlagen mit Fachbetriebsinstallation – relevant für Hochpreissegment und echte Prämienreduktion
- Consumer-Produkte (Ring, Arlo, Eufy): Kein VdS-Zertifikat → kein Rabatt, aber trotzdem abschreckendes Element
- Smarte Türschlösser allein: Reichen meist nicht als „Sicherungsmaßnahme" für Rabatt
Pro-Tipp
Frage deinen Versicherer konkret: „Welche Alarmanlagen-Zertifizierung erkennst du für eine Prämienreduktion an?" Die Antwort variiert je nach Tarif. Manche Versicherer akzeptieren inzwischen auch smarte Systeme mit professioneller Aufschaltung auf eine Notrufzentrale.
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Graubereich Selbstmontage
Du hast eine Alarmanlage selbst installiert – zählt die? Das ist juristisch nicht eindeutig geregelt. Grundsätzlich kann der Versicherer im Schadensfall prüfen, ob die Anlage ordnungsgemäß installiert und gewartet war. Bei Selbstmontage kann das ein Problem werden, wenn die Anlage zum Zeitpunkt des Einbruchs nicht funktionierte.
Praxisregel: Für echte Versicherungsrelevanz (Prämienrabatt, höhere Erstattung bei Einbruch) sollte die Anlage von einem Fachbetrieb installiert und dokumentiert sein.
Was nicht gedeckt ist
- Schäden durch eigene Automatisierungsfehler (z. B. Überlauf durch fehlerhafte Bewässerungsautomation – das ist ein Fall für die Haftpflicht, nicht die Hausrat)
- Brand durch überhitzten Smart Plug – je nach Schadenshergang könnte die Hausrat greifen (Feuer), aber Eigenanteil und Beweisfragen sind komplex
- Softwareschäden (z. B. Datenverlust durch Malware auf dem Home-Assistant-Server) – kein klassischer Hausrat-Schaden
Checkliste: Was beim Abschluss fragen
- Sind elektronische Geräte (inkl. Smart-Home-Geräte) ohne Begrenzung in der Versicherungssumme enthalten?
- Gibt es einen Elektronik-Zusatz für Missgeschicke (Eigen- und Kurzschlussschäden)?
- Welche Alarmanlagen-Zertifizierungen erkennst du für Prämienrabatt an?
- Wie muss eine Alarmanlage installiert sein, damit sie anerkannt wird?
Versicherungssumme: So berechnest du richtig
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert deines gesamten Hausrats entsprechen – also dem Betrag, den du bräuchtest, um alles neu zu kaufen. Viele Versicherer empfehlen eine Pauschale von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei 70 m² wären das 45.500 €.
Wer ein umfangreiches Smart Home hat, sollte die Pauschale kritisch prüfen:
- Smarte Geräte addieren sich: 10 smarte Lampen (à 25 €), 5 Sensoren (à 20 €), 2 Kameras (à 100 €), ein Hub (80 €), ein smartes Schloss (200 €) – das sind schnell 800 €.
- Fest verbaute Komponenten: Unterputz-Aktoren, smarte Thermostate und fest installierte Kameras gehören je nach Einbau zur Wohngebäudeversicherung (Gebäudebestandteil) oder zur Hausratversicherung (bewegliches Gut). Im Zweifel beim Versicherer nachfragen.
- Unterversicherung vermeiden: Ist die Versicherungssumme zu niedrig, zahlt der Versicherer im Schadensfall nur anteilig (§ 75 VVG). Bei einer Unterversicherung von 20 % bekommst du auch nur 80 % der Schadenssumme.
Pro-Tipp
Mache einmal im Jahr ein „Hausrat-Video": Geh mit dem Handy durch die Wohnung und filme alle Räume. Das dient im Schadensfall als Nachweis, was du besessen hast – inklusive der smarten Geräte. Speichere das Video in der Cloud oder auf einem externen Datenträger.
Grobe Fahrlässigkeit: Wann der Versicherer kürzen darf
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Im Smart-Home-Kontext kann das relevant werden:
- Fenster offen + Alarmanlage aus: Wer die Alarmanlage deaktiviert und das Fenster offen lässt, handelt grob fahrlässig.
- Bekannte Sicherheitslücke ignoriert: Wer weiß, dass ein Gerät eine kritische Firmware-Lücke hat, und das Update monatelang nicht einspielt, riskiert eine Kürzung bei einem daraus resultierenden Schaden.
- Standard-Passwörter: Wer seine Kameras mit dem Werkspasswort betreibt und sie gehackt werden, muss mit einer Kürzung rechnen.
Die gute Nachricht: Wer seine Smart-Home-Geräte regelmäßig aktualisiert, starke Passwörter nutzt und die Alarmanlage aktiviert, verbessert seine Ausgangslage im Schadensfall deutlich – ohne dass daraus ein Anspruch oder eine Garantie folgt.
Häufig gestellte Fragen
Sind Smart-Home-Geräte in der Hausratversicherung enthalten?
Zahlt die Hausrat bei Diebstahl smarter Geräte?
Was ist nicht über die Hausrat abgedeckt?
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